Kindergärten sollen Abgaben zahlen, wenn Kinder singen
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Kindergärten sollen Abgaben zahlen, wenn Kinder singen
In Deutschland sollen Kindergärten für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt" am Montag. In den Kindergärten glaubten alle an einen Scherz, doch es ist tatsächlich ernst gemeint, denn erste Mahnungen sind schon eingetroffen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) habe bundesweit Kindertagesstätten (Kitas) abgemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt" am Montag. Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.
"Wir haben es nicht glauben wollen"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", so Referent Martin Peters. Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.
Schulen sind nicht davon betroffen
Ein Sprecher der GEMA sagte gegenüber "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die GEMA beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.
Schulen betrifft dies laut "Hamburger Abendblatt" nicht, weil die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die GEMA bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt haben. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen. www.krone.at
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) habe bundesweit Kindertagesstätten (Kitas) abgemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt" am Montag. Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.
"Wir haben es nicht glauben wollen"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", so Referent Martin Peters. Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.
Schulen sind nicht davon betroffen
Ein Sprecher der GEMA sagte gegenüber "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die GEMA beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.
Schulen betrifft dies laut "Hamburger Abendblatt" nicht, weil die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die GEMA bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt haben. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen. www.krone.at
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