"BahnhofCity" muss neu ausgeschrieben werden
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"BahnhofCity" muss neu ausgeschrieben werden
Der Weg zur neuen "BahnhofCity" der ÖBB beim künftigen Wiener Hauptbahnhof ist vorerst blockiert. Stein des Anstoßes ist der geladene Wettbewerb mit acht Architektenteams für das Areal, zu dem unter anderem ein 100-Meter-Hochhaus beim Südtiroler Platz gehört, das künftig die ÖBB-Zentrale beherbergen soll. Dazu hatten die ÖBB im Oktober unter anderem prominente Namen wie Coop Himmelb(l)au, Hans Hollein oder David Chipperfield geladen.
Mitte Jänner hatten die ÖBB die Weiterbearbeitung des Wettbewerbs allerdings gestoppt, nachdem zuvor internationale Architekten wegen Verletzung des Vergaberechts Einspruch beim Bundesvergabeamt (BVA) erhoben hatten. Bis dahin waren in einer ersten Auswahlrunde bereits die Projekte von Hans Hollein, Feichtinger Architects und des Büros Behnisch Architekten für die zweite Stufe ausgewählt worden.
Die Gegenseite argumentierte, dass mit den ÖBB ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabegesetz umgehe. Der Schwellenwert für ein offenes Verfahren in der Höhe von 206.000 Euro werde klar überschritten - eine Haltung, die heute vom BVA bestätigt wurde.
Am Vorgehen der ÖBB hatte sich zunächst Georg Pendl, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, gestoßen und war Ende Dezember aus der Wettbewerbsjury ausgestiegen. Diesem Schritt folgte im Jänner auch Wiens Planungsstadtrat Rudolf Schicker (SPÖ) nach dem Einspruch gegen das Verfahren.
Wie BVA-Vorsitzender Michael Sachs auf Anfrage erklärte, gilt für das Projekt das Bundesvergabegesetz. Das Verfahren hätte daher gemäß den EU-Richtlinien europaweit offen ausgeschrieben werden müssen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, so Sachs, allerdings ist eine Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof möglich.
www.krone.at
Mitte Jänner hatten die ÖBB die Weiterbearbeitung des Wettbewerbs allerdings gestoppt, nachdem zuvor internationale Architekten wegen Verletzung des Vergaberechts Einspruch beim Bundesvergabeamt (BVA) erhoben hatten. Bis dahin waren in einer ersten Auswahlrunde bereits die Projekte von Hans Hollein, Feichtinger Architects und des Büros Behnisch Architekten für die zweite Stufe ausgewählt worden.
Die Gegenseite argumentierte, dass mit den ÖBB ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabegesetz umgehe. Der Schwellenwert für ein offenes Verfahren in der Höhe von 206.000 Euro werde klar überschritten - eine Haltung, die heute vom BVA bestätigt wurde.
Am Vorgehen der ÖBB hatte sich zunächst Georg Pendl, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, gestoßen und war Ende Dezember aus der Wettbewerbsjury ausgestiegen. Diesem Schritt folgte im Jänner auch Wiens Planungsstadtrat Rudolf Schicker (SPÖ) nach dem Einspruch gegen das Verfahren.
Wie BVA-Vorsitzender Michael Sachs auf Anfrage erklärte, gilt für das Projekt das Bundesvergabegesetz. Das Verfahren hätte daher gemäß den EU-Richtlinien europaweit offen ausgeschrieben werden müssen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, so Sachs, allerdings ist eine Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof möglich.
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