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Andere Länder, heimische Steuern

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Beitrag von Admin Sa März 15, 2008 9:32 am

Gegen unliebsame Begegnungen mit der Finanz hilft eine wahrheitsgetreue Einkommens-steuererklärung.
Auch ausländische Kapitalerträge zu versteuern – daran wurde kürzlich auch Klaus Zumwinkel, langjähriger Vorstandschef der Deutschen Post, "erinnert". Als bekannt wurde, dass er angeblich Erträge aus seiner Liechtensteiner Stiftungen jahrelang am Fiskus vorbeigeschwindelt hat, löste das in Deutschland einen riesigen Steuerskandal aus. Nun wird rund um den Globus eifrig nach anderen Steuersündern gefahndet.

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Liechtenstein mit seinen Stiftungen gilt als Paradies für Steuersünder

Steuersparendes Anlegen ist nicht automatisch Steuerhinterziehung – so lange man einige Punkte beachtet: Zinserträge aus dem Ausland sind in Österreich steuerpflichtig und in der Steuererklärung zu deklarieren. Hierzulande ist die einheitliche Kapitalertragssteuer von 25 Prozent fällig.
Informationen über Erträge aus Sparbüchern und Konten werden innerhalb der EU aufgrund des Zinsertragssteuerabkommens automatisch an die zuständigen Finanzbehörden weitergegeben. Ausnahmeregelungen gelten für Österreich, Luxemburg und Belgien, die ihr Bankgeheimnis wahren und sich nicht an dem EU-weiten Informationsaustausch beteiligen wollen.
Zinsertragssteuer


Diese Staaten überweisen pauschale Steuern an den Fiskus des Heimatlandes des Kunden – ohne die Identität der Kontoinhaber preiszugeben. Derzeit werden 15 Prozent Quellensteuer eingehoben, wovon drei Viertel an das Heim-Finanzamt des Kunden überwiesen werden. Ab Juli 2008 wird die Zinsertragssteuer auf 20, ab 2011 auf 35 Prozent angehoben. Wurde im Ausland bereits Quellensteuer bezahlt, kann diese im Inland angerechnet werden. "Die ausländischen Zinserträge sind grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die 15 Prozent Quellensteuer werden angerechnet, der Rest auf die 25 Prozent Sondersteuer auf Zinserträge ist an die Finanz abzuliefern", erklärt Wolfgang Ellmaier von der Kanzlei Hübner & Hübner.

Aber: Nicht alle Steuerschlupflöcher werden mit der EU-Zinssteuer gestopft. Die Richtlinie betrifft nur Zinsen (Sparbücher, Anleihen). Nicht ausgetauscht werden Informationen über Erträge aus anderen Anlageformen. Dies, und auch die Weigerung einiger europäischer Staaten, Informationen weiterzugeben, öffnet Steuerbetrügern Tür und Tor. Schließlich locken Steuervorteile: In Liechtenstein etwa wird in Stiftungen eingebrachtes Vermögen mit nur einem Promille besteuert. Will man Probleme mit dem Fiskus vermeiden: Auch Auslandserträge aus Fonds und Stiftungen sind in der Steuererklärung angeben.
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