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Internet-Tauschbörsen-Staatsanwälte verweigern Ermittlungen

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Beitrag von sigi Sa März 29, 2008 9:23 am

Unzählige Nutzer von Tauschbörsen im Netz gerieten in den vergangenen Jahren in das Visier von Ermittlern. Jetzt kommt die Klagestrategie der Entertainment-Industrie ins Wanken.
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft drückt bei Urheberrechtsvergehen in Tauschbörsen ab sofort beide Augen zu. Anzeigen von Urhebern gegen den Online-Tausch ihrer Werke werden dort ganz einfach ignoriert. Die Behörde reagiert damit auf eine Flut von bis zu 2000 derartigen Anzeigen pro Monat. Ermittlungen seien in diesen Fällen „offensichtlich unverhältnismäßig“, so ein Sprecher der Anwaltschaft gegenüber der lokalen Presse.
Tausende Strafanzeigen wurden von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. „Bei erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung wird natürlich ermittelt“, sagte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer.

Widerstand gegen Anzeigenflut wächst

Die Staatsanwälte stehen mit ihrem Frust nicht alleine dar. Seit ein paar Jahren türmen sich bei Staatsanwaltschaften im ganzen Land formbriefähnliche Anzeigen gegen P2P-Sünder. So zeigte der Verband der Musikindustrie allein im ersten Halbjahr des letzten Jahres mehr als 27 000 Nutzer von Limewire, Emule & Co. wegen der Verletzung von Urheberrechten an.

Zehntausende von Nutzern sind zudem für den Tausch von Videospielen, Hörbüchern und pornografischen Filmen angezeigt worden. P2P-Sünder haben dabei neben einer Strafanzeige auch mit einem Brief vom Anwalt zu rechnen – komplett mit einer Kostennote, die je nach Anzahl und Art der getauschten Dateien zwischen 250 und mehreren Tausend Euro liegt. Zahlungsunwilligen Netznutzern drohen die Anwälte der Rechteinhaber mit einem teuren und langwierigen zivilrechtlichen Verfahren.

Die Tauschbörsen-Ermittler-Industrie

Die meisten Empfänger entscheiden sich angesichts solcher Drohgebärden fürs Bezahlen – und haben damit in den vergangenen Jahren zum Entstehen einer kleinen Industrie beigetragen, die sich voll und ganz dem massenhaften Verfolgen von P2P-Delikten verschrieben hat. Auf die Überwachung von Tauschbörsen spezialisierte Unternehmen wie die vom Ex-Phonoverbands-Anwalt Clemens Rasch gegründete Firma Promedia ermitteln dabei die auch als IP-Nummern bekannten Netzadressen von Tauschbörsen-Sündern.

Kooperierende Anwaltskanzleien nutzen diese IP-Adressen, um massenhaft Anzeigen gegen Unbekannt zu stellen. Die Behörden ermitteln aufgrund eines Anfangsverdachts die Namen der fraglichen Anschlussinhaber und teilen diese den Anzeigenstellern mit. Die meisten Strafverfahren werden danach ergebnislos eingestellt, doch die Rechteinhaber und ihre Anwälte vergießen deshalb keine Tränen.
Statt dessen konzentriert man sich ganz auf das Verschicken kostenpflichtiger Abmahnungen an die über den Umweg der Strafanzeige ermittelten Adressen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei setzt dazu aufgrund des schieren Volumens mittlerweile auf Verfahren, die sonst nur von Massen-Werbesendungen bekannt sind. So werden die einzelnen Abmahnungen zur automatisierten Erfassung mit Strichcodes gekennzeichnet.

Schlechte Nachrichten für Piratenjäger
Doch der Abmahnapparat geriet in den letzten Wochen vielerorts ins Stocken. Ein Hamburger Gericht urteilte, dass die von der Musikindustrie routinemäßig genutzten Beweise nicht zum Belegen eines Urheberrechtsvergehens ausreichen. Von FOCUS-Online-Autor Janko Röttgers (Los Angeles)
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