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Wo Winterreifen Pflicht sind-Internationale Vorschriften

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Beitrag von sigi So Nov 16, 2008 9:50 am

Wer mit Sommerreifen in den Ski-Urlaub fährt, riskiert seine Gesundheit
und drastische Geldstrafen. FOCUS Online erklärt, wo welche Regeln
gelten.

Grundsätzlich sind in Deutschland Winterreifen auch während der kalten
Jahreszeit keine Pflicht. In der Straßenverkehrsordnung heißt es
jedoch: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstug an die
Wetterverhältnisse anzupassen.“ Im Klartext bedeutet das in den Worten
von Verkehrsminister Tiefensee: „Jeder Autofahrer ist dazu
verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je
nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein
Ganzjahresreifen sein.“


Wessen Reifen als ungeeignet eingestuft werden, muss mit einem Bußgeld
von 30 Euro rechnen. Kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu,
könnte sich die Strafe sogar auf 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg
erhöhen.

Österreich: Vorschrift je nachdem
Eine
aktuelle Übersicht des ADAC gibt Auskunft über die Vorschriften im
Ausland. Auch in Österreich besteht keine generelle
Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten und vereisten Straßen oder bei
Schneematsch sind aber Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben.

Ganzjahres-
oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit dem Kürzel
„M + S“ (Mud and Snow) versehen sind. Gültig sind diese Regeln jeweils
vom 1. November bis zum 15. April. Ist eine Passage mit einem
Durchfahrverbot gekennzeichnet, das „Fahrzeuge mit Winterausrüstung“
ausnimmt, ist das Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten
erlaubt. Blaue Verkehrsschilder, die einen Reifen mit Schneeketten
zeigen, verpflichten zur Fahrt mit eben solchen.

Schweiz: Mithaftung bei Unfall
Keine Kompromisse beim
Thema Winterreifen kennt die Schweiz. Wer ohne geeignete Reifen den
Verkehr blockiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer mit
Sommerreifen bei Schnee in einen Unfall gerät, wird erheblich in
Mithaftung genommen.

Italien: Ausnahme Aosta-Tal
Weiter
südlich in Italien besteht im Aosta-Tal eine generelle Pflicht zum
Winterreifen und zwar jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April.
Ansonsten behalten es sich die Italiener vor, Schneeketten und
Winterreifen auf bestimmten Strecken zeitweise vorzuschreiben.

Frankreich: Kurzfristige Anordnungen
Ähnlich
gehen die Franzosen mit der Problematik um. Sie ordnen auf manchen
Gebirgsstrecken je nach Situation kurzfristig Schneeketten an.
Besonderheit: Diese müssen an der Antriebsachse angebracht sein.


Für alle Nachbarländer der Bundesrepublik gilt: Wenn Schnee
oder Eis auf den Straßen liegt, darf der Fahrer Schneeketten montieren.

Eine wirkliche Winterreifenpflicht gibt es in ganz Europa nicht, empfehlenswert sind die Spezailreifen allemal

www.focus.de / Adac
sigi
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