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TV-Gewinnspiele-Neue Regeln gegen Abzocke

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Beitrag von sigi Sa Feb 28, 2009 9:49 am

Für Gewinnspiele im Fernsehen gelten ab sofort strengere Regeln. Ein Anruf darf höchstens 50 Cent kosten, nach spätestens drei Stunden muss ein Gewinner feststehen.

Mit einer neuen Satzung sollen Täuschungen bei Gewinnspielen ausgeschlossen, die Transparenz der Spielabläufe erhöht und damit der Verbraucherschutz gestärkt werden. Die neue sogenannte Gewinnspielsatzung ist ab sofort in Kraft, wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am Freitag in Stuttgart mitteilte.


Geldbuße bis 500 000 Euro
Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder von bis zu 500 000 Euro“, sagte ZAK-Sprecher Axel Dürr. Mit der Satzung gelten für Gewinnspielsender nun strengere Regeln. Dazu wurde im September vergangenen Jahres der Rundfunkstaatsvertrag geändert. „Nur noch die Spiele, die auf dem Fair-Play-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance“, sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. Bislang hatte es von den Sendern nur eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Verbraucherschutzes gegeben, ohne dass Geldbußen möglich waren.

Mit der neuen Satzung ist eine Teilnahme bei Gewinnspielsendungen erst ab 18 Jahren erlaubt. Bei Einzelgewinnspielen in Radio und Fernsehen, wie beispielsweise bei „Wer wird Millionär“, dürfen auch Jugendliche ab 14 Jahren mitmachen.

Höchstens 50 Cent pro Anruf
Spätestens nach drei Stunden muss die Lösung einer Rätselfrage bei Gewinnspielsendungen präsentiert werden. „In der Vergangenheit gab es Fälle, wo die Zuschauer einen Tag hingehalten worden sind“, sagte Dürr. Mindestens alle 30 Minuten müsse zudem ein Zuschauer am Telefon zur Beantwortung der Frage durchgestellt werden.

Ein Anruf dürfe auch nicht teurer sein als 50 Cent, auch für Mobilfunkanschlüsse. „Es gilt auch der Grundsatz, dass die Antworten von allen in Gewinnspielsendungen gestellten Fragen in einem normalen Lexikon stehen sollten“, sagte Dürr. Werde nach einem Frauennamen mit A gefragt, dürften exotische Antworten wie beispielsweise afrikanische Namen als Lösung nicht verwendet werden. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden.

33 Verstöße in sechs Monaten
Die Kommission hatte allein 33 Verstöße bei Gewinnspielsendungen aus dem letzten halben Jahr beanstandet. Aufgrund der alten Gesetzeslage konnten keine Bußgelder oder andere wirksame Maßnahmen verhängt werden. „Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen“, erklärte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Norbert Schneider.

Markus Saller, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, begrüßte die neuen Vorschriften. Es gebe immer wieder Verbraucher, die viel Geld bei solchen Gewinnspielsendungen verlören. „Im Einzelfall gibt es Leute, die wegen der Teilnahme an Gewinnspielen eine Telefonrechnung im vierstelligen Bereich erhalten haben“, erklärte Saller. Pech hätten meist auch Verbraucher, wenn die eigenen Kinder bei den Gewinnspielsendern angerufen hätten. Dann hafte grundsätzlich der Anschlussinhaber.
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Beitrag von österreicher So März 01, 2009 10:00 am

So soll es geschehen, is ja doch die reinste Hinhalte und Abzocke
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