Porsche darf keine 5,50 Euro kosten
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Porsche darf keine 5,50 Euro kosten
Ein Porsche für nur 5,50 Euro – davon träumt wohl jeder. Für einen eBay-Bieter aus Deutschland wäre der Traum vom Schnäppchen-Auto beinahe Wirklichkeit geworden, nachdem der Verkäufer des Sportwagens die Online-Auktion nach nur acht Minuten beendete, um bessere Bilder einzustellen. Zu dieser Zeit hatte der Bieter aus dem Raum Tübingen jedoch bereits ein Kaufangebot von 5,50 Euro abgegeben. Den Geschäftsbedingungen der Auktionsplattform zufolge war damit ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Porsche-Besitzer weigerte sich allerdings hartnäckig, seinen Flitzer für 5,50 Euro abzutreten, woraufhin der Bieter vor Gericht auf Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro klagte. Vergeblich, wie das Landgericht Koblenz am Donnerstag entschied.
Zwar sei auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen von eBay ein Vertrag zustande gekommen, die Forderung nach Schadensersatz wies das Gericht in seinem Urteil aber ab: Der Kläger, der den Wert des Autos auf mindestens 75.000 schätzte, habe nicht davon ausgehen können, den Porsche 911 auch tatsächlich für 5,50 Euro ersteigern zu können, zumal es ausgeschlossen erscheine, dass bis zum regulären Ende der Auktion keine weiteren Gebote abgegeben worden wären.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung einlegen.
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Re: Porsche darf keine 5,50 Euro kosten
Der Kläger hat Berufung eingelegt..ob der das Auto nun bekommt das weiss ich nicht...
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