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Raser und Alkolenker im Visier

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Beitrag von sigi Di Jun 09, 2009 5:04 pm

Das von Infrastrukturministerin Doris Bures vorgelegte Verkehrssicherheitspaket hat heute den Ministerrat passiert. Es sieht höhere Strafen, einheitliche Pönalen für Schnellfahrer auf Autobahnen und die Grundlagen für Verkehrscoachings bei Alkohol am Steuer sowie eine Verteuerung der Wunschkennzeichen vor. Das Gesamtpaket soll noch vor dem Sommer ins Parlament und mit Ausnahme weniger Details im September vollständig in Kraft sein. Verkehrssicherheitsorganisationen und Autofahrerclubs loben die neuen Regelungen.

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Ministerin Bures geht mit dem Paket auch auf eine langjährige Forderung der Organisationen ein, die stets auf eine bundesweite Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen gedrängt hatten.
Einheitliche Strafen auf Autobahnen
Auf Autobahnen wird dies nun Realität: Organmandate kosten je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). Anonymverfügungen kosten zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung).
Abseits von Autobahnen gilt: Wer mit 30 km/h zu viel erwischt wird, hat künftig mit mindestens 70 Euro und maximal 726 Euro Strafe zu rechnen. Bisher gab es keine Untergrenze für dieses Delikt. Mit der Festsetzung der Mindeststrafe schaffe man die Grundlage zur Strafverfolgung ausländischer Raser auf Österreichs Straßen, betonte Bures nach dem Ministerrat. Denn erst ab dieser Strafhöhe werde eine Einhebung auch im Ausland möglich.
Wer noch schneller unterwegs ist (40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder 50 km/h zuviel außerorts), muss zumindest 150 Euro berappen und seinen Schein für zwei Wochen abgeben.
Alko-Lenker müssen mehr berappen
Schärfer werden auch die Strafen für Alko-Lenker: Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3.700 Euro eingehoben (bisher 218 bis 3.633 Euro). Außerdem müssen Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig ein etwa dreistündiges Verkehrscoaching absolvieren. Wie genau dieses gestaltet wird, wird im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern später per Verordnung geregelt. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben: Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf bis 3.700 Euro angehoben und ist damit um 67 Euro teurer.
Wer noch mehr getrunken hat und am Steuer erwischt wird, muss ab Herbst auch mit einem längeren Führerscheinentzug rechnen. Ab 1,6 Promille muss man künftig seinen Schein für ein halbes Jahr abgeben, zwei Monate länger als bisher.

Wunschkennzeichen werden teurer
Teurer werden auch die Wunschkennzeichen. Statt 175 Euro kosten Taferl wie "Karl 1" oder "Oma 5" künftig 200 Euro. Indirekt ist auch dies als Verkehrssicherheitsmaßnahme zu verstehen: Die daraus gewonnenen Mittel fließen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds, der wegen des Sparpakets der Bundesregierung mit weniger Mitteln ausgestattet wurde. Aus diesem Fonds werden Projekte wie beispielsweise die Schulung von Kindern finanziert.
Allgemeines Lob für neue Regelungen
Begrüßt wurde das Paket von den Autofahrer- und Verkehrssicherheitsorganisationen. ÖAMTC, ARBÖ, Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und Verkehrsclub Österreich (VCÖ) lobten die Regelungen. Der ARBÖ wünscht sich noch Expertengespräche bei den Coachings für Alkolenker und der ÖAMTC regt auch für niedrigere Tempolimits auf Autobahnen eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Strafen an.
Gesamtes Paket ab September in Kraft
Bereits von der Regierung beschlossen wurden der Mopedführerschein und Kindersicherungsseminare. Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen. Das gesamte Paket soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und im September in Kraft sein. Offen sind lediglich noch die beiden Verordnungen zur Motorradausbildung, die mehr Bremsübungen beinhalten soll, und über die genaue Ausgestaltung der Verkehrscoachings.
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