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Privatsender müssen Strafe zahlen

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Beitrag von Admin Sa Sep 19, 2009 8:06 am

Überlanges Hinhalten, irreführende Kommunikation, Geschäfte mit Minderjährigen: Die Liste der Verstöße in diversen Call-in-Shows ist lang. Nun werden Sender wie Sat.1 und 9Live zur Kasse gebeten.

Wegen Täuschung der Zuschauer in Gewinnspielsendungen haben drei private Fernsehsender Bußgelder zu zahlen. Sat.1 müsse wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in seiner Sendung „Quiznight“ insgesamt 40 000 Euro bezahlen, wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am 15. September in Düsseldorf berichtete.

Gegen das Vierte („Spielmitmir“, „Cashquizz“) seien Bußgelder in Höhe von insgesamt 12 000 Euro verhängt worden. Darüber will die ZAK gegen den Gewinnspielsender 9Live weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren führen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen. „Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden“, sagte der Kommissionsvorsitzende Thomas Langheinrich. „Besonders ärgerlich ist, dass einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen.“

Bei der Sat.1-Sendung „Quiznight“ wurden unter anderem irreführende Äußerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen beanstandet. In einem anderen Fall seien die Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger unzureichend gewesen. Das Vierte wurde wegen unzulässiger Vorspiegelung eines Zeitdrucks in der Sendung „Spielmitmir“ zur Kasse gebeten. Darüber hinaus seien Hinweise auf erhöhte Gewinnmöglichkeiten bei Mehrfachteilnahme unzulässig.

Bei der 9Live-Sendung „Quizzo“ Mitte April beanstandeten die Medienwächter unter anderem, dass das Spiel erst nach viereinhalb Stunden aufgelöst wurde und nicht, wie gesetzlich vorgegeben, nach höchstens drei Stunden. Darüber hinaus sei unzulässiger Zeitdruck aufgebaut worden. In der Ratesendung „4 Automarken“ sei im März zudem der Schwierigkeitsgrad des Rätsels irreführend kommuniziert worden. Die ZAK setzt sich aus Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Die Kommission ist zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. www.focus.de
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