D: Private Kopien von Musik-CDs weiter erlaubt
Seite 1 von 1
D: Private Kopien von Musik-CDs weiter erlaubt
Pech für die Musikindustrie in Deutschland: Eine Beschwerde gegen das Anfertigen privater Sicherheitskopien von Musik-CDs wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verworfen. Sie sei zu spät gekommen, begründete das Gericht seinen Beschluss am Mittwoch.
Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.
Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein.
Zu spät, wie die Richter jetzt befanden. Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.
www.krone.at
Ähnliche Themen
» Trojaner erpresst Nutzer illegaler Windows-Kopien
» Neue Gratis-Musik von Mercedes-Benz
» 95 Prozent aller Musik-Downloads illegal
» Plattform für Creative-Commons-Musik gestartet
» Google will im Herbst Online-Musik-Store starten
» Neue Gratis-Musik von Mercedes-Benz
» 95 Prozent aller Musik-Downloads illegal
» Plattform für Creative-Commons-Musik gestartet
» Google will im Herbst Online-Musik-Store starten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|