Auto verschenken kann strafbar sein
Seite 1 von 1
Auto verschenken kann strafbar sein
Düsseldorf (RPO). Da war die gute Frau baff. Ihr nicht fahrbereites Auto hatte sie zum Ausschlachten an einem "Heißen Draht" an einen später unbekannt gebliebenen Abnehmer verschenkt. Die Arglosigkeit kam sie vor Gericht teuer zu stehen.
Auch wenn man Sachen verschenkt hat, kann man immer noch für deren Verbleib verantwortlich gemacht werden. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle klar. Das Fahrzeug sei wenige Tage später in Hannover aufgefunden worden, wo es ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum abgestellt worden war. Damit wurde die Schenkungsaktion ein Fall für den Staatsanwalt.
Nach deren Auffassung sei das Verhalten der Frau als fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung nach dem Strafgesetzbuch strafbar, weil das Fahrzeug noch umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten enthalten habe. Zudem habe die Angeklagte sich nicht um eine ordnungsgemäße Entsorgung durch den Abnehmer gekümmert.
Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht. In der Revisionsinstanz stellten die Celler Richter klar, dass jeder Fahrzeughalter verpflichtet sei, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Grundsätzlich, so erläutern Juristen der Düsseldorfer ARAG-Versicherung, sei umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar. In dem konkreten Fall müsse in einer neuen Verhandlung jetzt festgestellt werden, ob die Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe und ihr nach ihren Kenntnissen ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden könne.
OLG Celle - Az.: 32 Ss 113/09
Quelle: DDP/kpl
Auch wenn man Sachen verschenkt hat, kann man immer noch für deren Verbleib verantwortlich gemacht werden. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle klar. Das Fahrzeug sei wenige Tage später in Hannover aufgefunden worden, wo es ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum abgestellt worden war. Damit wurde die Schenkungsaktion ein Fall für den Staatsanwalt.
Nach deren Auffassung sei das Verhalten der Frau als fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung nach dem Strafgesetzbuch strafbar, weil das Fahrzeug noch umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten enthalten habe. Zudem habe die Angeklagte sich nicht um eine ordnungsgemäße Entsorgung durch den Abnehmer gekümmert.
Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht. In der Revisionsinstanz stellten die Celler Richter klar, dass jeder Fahrzeughalter verpflichtet sei, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Grundsätzlich, so erläutern Juristen der Düsseldorfer ARAG-Versicherung, sei umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar. In dem konkreten Fall müsse in einer neuen Verhandlung jetzt festgestellt werden, ob die Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe und ihr nach ihren Kenntnissen ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden könne.
OLG Celle - Az.: 32 Ss 113/09
Quelle: DDP/kpl
Ähnliche Themen
» So sexy kann das Hacken sein
» Prostitution in Norwegen bald strafbar
» Verwendung fremder Fotos bei eBay strafbar
» Toten Hosen verschenken Single als Dankeschön
» Guns N' Roses - Dr Pepper soll Cola verschenken
» Prostitution in Norwegen bald strafbar
» Verwendung fremder Fotos bei eBay strafbar
» Toten Hosen verschenken Single als Dankeschön
» Guns N' Roses - Dr Pepper soll Cola verschenken
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|