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Behörden kassieren ohne Rechtsgrundlage (Italien)

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Behörden kassieren ohne Rechtsgrundlage (Italien) Empty Behörden kassieren ohne Rechtsgrundlage (Italien)

Beitrag von sigi Sa Dez 08, 2007 12:37 am

Immer wieder flattern österreichischen Autofahrern Strafzettel aus Italien ins Haus, teilweise sogar mit Drohungen durch Inkasso-Firmen. Tatsächlich besteht für ein solches Vorgehen keine Rechtsgrundlage, warnt der ÖAMTC. Die Mahnungen zu ignorieren, empfiehlt der Autofahrer-Club dennoch nicht.
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Der Nationalrat hat ein Gesetz zur EU-weiten Vollstreckung von Geldstrafen verabschiedet. Ab 1. März 2008 sind Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen befugt, Geldstrafen gegen österreichische Fahrzeuglenker zu vollstrecken, die von ausländischen Behörden wegen Verkehrsübertretungen verhängt wurden. Das Gesetz ist allerdings nur auf jene Delikte anwendbar, die ab dem 1. März 2008 begangen werden. Eine rückwirkende Vollstreckung ist nicht vorgesehen, so ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.


Lieber nicht ignorieren
Aber schon jetzt schielen ausländische Behörden auf die Geldbeutel österreichischer Autofahrer. "Grundsätzlich sollte man sich durch die meist drohend formulierten Schreiben diverser Inkassobüros nicht einschüchtern lassen, vor allem wenn man ein reines Gewissen hat", so Haupfleisch. Wer die übermittelten Strafbescheide aber nicht zahlt, riskiert bei einem späteren Aufenthalt in diesem Land, dass die Polizei erst nach Bezahlung der Strafe eine Weiterfahrt zulässt. "Ich kann keinem Kraftfahrer raten, diese Strafbescheide einfach zu ignorieren, nur weil sie in Österreich nicht vollstreckt werden können", erläutert der Jurist.

Problematisch ist vor allem auch die Einbringung eines Rechtsmittels gegen ausländische Strafbescheide. Grundsätzlich sichert die Europäische Menschenrechtskonvention jedem Fahrzeuglenker das Recht zu, sich in seiner Muttersprache gegen ausländische Strafbescheide zu wehren. "Einem italienischen Präfekten ein Rechtsmittel auf Deutsch zu schicken ist zwar zulässig, kann sich aber negativ auf den Erfolg des Einspruches auswirken", erklärt Haupfleisch.

Nach Erhalt eines ausländischen Strafbescheides sollte man sich vor jedem weiteren Schritt juristisch beraten lassen. Die Rechtsmittelfristen sind oft kurz, und wenn bestimmte Formalitäten unberücksichtigt bleiben, kann es dadurch zu Nachteilen im Verfahren kommen.

Keine Auskünfte über ausländische Lenker
Ab März 2008 besteht - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, Strafen gegen ausländische Verkehrssünder in deren Heimatland zu vollstrecken. Ausländische Autofahrer, die in Österreich eine Verkehrsübertretung begehen, haben aber immer noch gute Chancen, ungeschoren davonzukommen. Die meisten europäischen Länder verweigern immer noch die Bekanntgabe von Fahrzeughaltern und -lenkern. Daher kann gegen diese Verkehrssünder gar kein Strafverfahren durchgeführt werden. Während also österreichische Kraftfahrer den ausländischen Behörden praktisch ans Messer geliefert werden, können Ausländer österreichischen Radarboxen weiterhin die lange Nase drehen.
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