Mit verschmutzten Nummerntafeln unterwegs.....
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Mit verschmutzten Nummerntafeln unterwegs.....
Mangelnde Reinlichkeit in Sachen Auto, kann mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Vorsicht auch bei Schneefall... Foto: APA
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten, Winterreifen brav montiert - und trotzdem von der Polizei aufgehalten? Dann könnte es an den stark verschmutzten Nummerntafeln liegen. Laut ARBÖ ist in Österreich jeder zehnte Autofahrer mit kaum bis gar nicht lesbaren Kennzeichen unterwegs. Im Regelfall bestehen die Beamten auf die sofortige Reinigung, der Strafrahmen erstreckt sich jedoch bis 5.000 Euro.
Empfindliche Strafen". "Jüngste Stichproben haben gezeigt, dass zehn Prozent der Lenker mit verschmutzten Kennzeichen unterwegs sind", berichtete Thomas Woitsch vom ARBÖ. Der Verkehrsexperte warnte am Montag ausdrücklich vor "empfindlichen Strafen". "Jeder Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Identität seines Wagens immer zweifelsfrei erkennbar ist. Dazu zählt auch ein lesbares Kennzeichen".
Ab in die Waschstraße. Nur wenn man den Polizisten glaubhaft versichern kann, dass man beispielsweise eine stundenlange Autofahrt hinter sich hat, darf man nicht bestraft werden. Wer ein verschmutztes Fahrzeug hat, sollte die Reinigung des Autos nicht auf die lange Bank schieben, rät der ARBÖ. Woitsch: "Die derzeit nicht allzu tiefen Temperaturen lassen eine Fahrt durch die Waschstraße problemlos zu".
www.kleine.zeitung
Vorsicht auch bei Schneefall... Foto: APA
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten, Winterreifen brav montiert - und trotzdem von der Polizei aufgehalten? Dann könnte es an den stark verschmutzten Nummerntafeln liegen. Laut ARBÖ ist in Österreich jeder zehnte Autofahrer mit kaum bis gar nicht lesbaren Kennzeichen unterwegs. Im Regelfall bestehen die Beamten auf die sofortige Reinigung, der Strafrahmen erstreckt sich jedoch bis 5.000 Euro.
Empfindliche Strafen". "Jüngste Stichproben haben gezeigt, dass zehn Prozent der Lenker mit verschmutzten Kennzeichen unterwegs sind", berichtete Thomas Woitsch vom ARBÖ. Der Verkehrsexperte warnte am Montag ausdrücklich vor "empfindlichen Strafen". "Jeder Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Identität seines Wagens immer zweifelsfrei erkennbar ist. Dazu zählt auch ein lesbares Kennzeichen".
Ab in die Waschstraße. Nur wenn man den Polizisten glaubhaft versichern kann, dass man beispielsweise eine stundenlange Autofahrt hinter sich hat, darf man nicht bestraft werden. Wer ein verschmutztes Fahrzeug hat, sollte die Reinigung des Autos nicht auf die lange Bank schieben, rät der ARBÖ. Woitsch: "Die derzeit nicht allzu tiefen Temperaturen lassen eine Fahrt durch die Waschstraße problemlos zu".
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