Deutsche Innenminister billigen Online-Durchsuchungen
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Deutsche Innenminister billigen Online-Durchsuchungen
Ein neues Gesetz in Deutschland soll das Durchsuchen von Privat-PCs und auch das Überwachen von Wohnungen per Video erlauben.
Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben den Weg für Online-Durchsuchungen privater Computer zu Fahndungszwecken frei gemacht. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie am Freitag bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow den von der deutschen Regierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regeln dafür zu. Die SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Eine anderslautende Entscheidung wäre ein "fatales Signal" gewesen, betonte der CDU-Politiker.
Kameras in Wohnungen. Die Regeln für die Online-Durchsuchung sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA), auf den sich der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor wenigen Tagen geeinigt haben. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen. Dabei darf in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten.
Andere Menschen betroffen. "Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden" - diese Formulierung war schon in einem der ersten Gesetzentwürfe des deutschen Innenministeriums vom Juli 2007 enthalten. Die öffentliche Diskussion über das Anti-Terror-Gesetz wurde bisher aber von den Online-Durchsuchungen bestimmt.
"Das wird zu prüfen sein". Jetzt stellt die SPD auch die optische Wohnraumüberwachung infrage. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme erschließe sich ihm nicht ohne weiteres, sagte der sozialdemokratische Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das müsste man schon sehr gut begründen." Diese "neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein."
www.kleine.at
Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben den Weg für Online-Durchsuchungen privater Computer zu Fahndungszwecken frei gemacht. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie am Freitag bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow den von der deutschen Regierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regeln dafür zu. Die SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Eine anderslautende Entscheidung wäre ein "fatales Signal" gewesen, betonte der CDU-Politiker.
Kameras in Wohnungen. Die Regeln für die Online-Durchsuchung sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA), auf den sich der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor wenigen Tagen geeinigt haben. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen. Dabei darf in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten.
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