Keine Kündigung wegen häufiger Krankheiten
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Keine Kündigung wegen häufiger Krankheiten
Keine Kündigung wegen häufiger Krankheiten
Häufige kurzzeitige Erkrankungen eines Arbeitnehmers rechtfertigen nicht ohne weiteres dessen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Vielmehr müsse eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft vorliegen, mit deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber zu rechnen und die krankheitsbedingte Kündigung auch sozial gerechtfertigt sein (Urteil vom 24.1.2008 - 10 Sa 601/07).
Hier könnt ihr weiterlesen!
Quelle:t-online.de
Häufige kurzzeitige Erkrankungen eines Arbeitnehmers rechtfertigen nicht ohne weiteres dessen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Vielmehr müsse eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft vorliegen, mit deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber zu rechnen und die krankheitsbedingte Kündigung auch sozial gerechtfertigt sein (Urteil vom 24.1.2008 - 10 Sa 601/07).
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