Neue Führerscheine gelten nur 15 Jahre
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Neue Führerscheine gelten nur 15 Jahre
Ab 2013 soll eine neu erworbene Fahrerlaubnis nur noch maximal 15 Jahre Gültigkeit besitzen – wenn es nach neuen EU-Richtlinien geht. In anderen EU-Staaten ist das schon Praxis.
Ein Verfallsdatum für den Führerschein soll es laut einer EU-Richtlinie ab Januar 2013 tatsächlich geben. Laut Presseberichten ist ab diesem Zeitpunkt eine neu erworbene Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre gültig und muss danach mittels Fahrtest erneuert werden. Einen Test der körperlichen und geistigen Fähigkeiten soll es dabei aber nicht geben.
In anderen EU-Ländern üblich
In anderen europäischen Ländern sind Verfallsdaten für die Fahrlizenz bereits üblich. In Spanien beispielsweise müssen Autofahrer bis zu einem Alter von 45 Jahren alle zehn Jahre ihren Führerschein erneuern lassen; ab dann sogar alle fünf Jahre. Auch in Holland und in Italien gelten die Fahrerlaubnisse nicht ein Leben lang.
Tritt die EU-Richtlinie tatsächlich 2013 hierzulande als nationales Recht in Kraft, gilt diese Regelung nur für Führerscheinneulinge und Fahrer, die ihren alten „Lappen“ in einen EU-Kartenführerschein umwandeln lassen möchten, was beispielsweise beim Beantragen eines internationalen Führerscheins schon jetzt zum Zwang wird. (red) Autoscout24.de
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