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Bisher erst zehn 100-€-Strafen gegen Wirte

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Bisher erst zehn 100-€-Strafen gegen Wirte Empty Bisher erst zehn 100-€-Strafen gegen Wirte

Beitrag von sigi Fr Jan 30, 2009 6:36 pm

Seit einem Monat gilt das Rauchverbot in der heimischen Gastronomie. Rund 400 Anzeigen gegen Wirte sind österreichweit eingegangen, an verhängten Strafen gab es bisher nur zehn Stück in Ober- und Niederösterreich. Die Bußgelder liegen dabei mit durchgängig je 100 Euro weit unter der gesetzlichen Maximalhöhe von bis zu 2.000 Euro. In Linz-Land wurden am Freitag weitere zehn Strafbescheide angekündigt. Der Großteil der 400 Beschwerden wurde allerdings noch nicht kontrolliert. Während in einzelnen Bezirken, beispielsweise im Burgenland, noch gar keine Beschwerden bei Behörden eingetroffen sind, geht man die Sache in der Steiermark pro-aktiv an: Graz schickt am Wochenende "Rauch-Sheriffs" aus.

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Im Bezirk Linz-Land in Oberösterreich haben die ersten Gastronomen schon Strafen kassiert: Ein Wirt in einem Einkaufszentrum, ein Bäckerei-Inhaber und ein Sonnenstudio-Betreiber müssen je 100 Euro zahlen. In der Stadt Linz gab es bisher lediglich rund 30 Anzeigen, aber noch keine Strafe. In St. Pölten mahnten die ersten Ämter am Mittwoch sieben Wirte wegen Nichteinhaltung des Qualmverbots sowie der Kennzeichnungspflicht ab. Der Strafrahmen fiel auch in Niederösterreich mit 100 Euro äußerst gering aus.
Man suche zunächst das Gespräch mit den Wirten und kläre sie über das neue Gesetz auf, schilderte die Linzer Bezirksverwaltungsdirektorin Martina Steininger. Bei den meisten Übertretungen handle es sich schlichtweg um Irrtümer. Bewusst über das Gesetz hinwegsetzen würden sich nur einige wenige. Sollte es nach einem aufklärenden Gespräch wieder Beschwerden geben, müssten auch die Linzer die Wirte mit einer Strafe rechnen.
Wien erhebt keine Zahlen
In Wien langten bis zum Freitag 200 Anzeigen in Sachen Tabakgesetz ein. Ob bereits Strafen in Sachen Tabakgesetz verhängt wurden, ist nicht bekannt - und wird laut Behörde wegen des großen Aufwandes auch nicht gesondert erhoben. In der Bundeshauptstadt sind für die Kontroll- und Straf-Schritte nämlich verschiedene Ämter zuständig. Der Vorgang ist durchaus komplex: Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer Gaststätten als Raucher-bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen, wird das Marktamt (MA 59) informiert. Bezieht sich die Anzeige auf das Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird die Baupolizei (MA 37) kontaktiert. Sie prüft dann, ob der betroffene Wirt Umbaupläne eingereicht hat und damit die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 in Anspruch nehmen kann.
Kärnten: "Verfolgung durch Behörden fast unmöglich"
Besonders wenige Verstöße gibt es bisher offenbar in Kärnten. Bis einschließlich Donnerstag waren lediglich 15 Anzeigen eingegangen. Strafe sei noch keine einzige ausgesprochen worden, erklärte Albert Kreiner, Leiter der Abteilung für Wirtschaftsrecht und Infrastruktur des Landes. Grund dafür seien die zumeist sehr unkonkret formulierten Anzeigen. "Das macht eine Verfolgung durch die Behörden fast unmöglich", betonte er. Als konkretes Ergebnis der Gesetzesänderung führte der Abteilungsleiter die deutliche Reduktion von Tabakrauch in Speisesälen der Gastronomiebetriebe an. "Das ist spürbar, wir hoffen, dass dieser Trend anhält", so Krainer.

In Salzburg liegen derzeit sieben Anzeigen vor - sechs in der Landeshauptstadt und eine bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See im Pinzgau. Ergebnisse von Überprüfungen dieser Meldungen gebe es noch nicht, sagte der Leiter des Strafamtes der Stadt Salzburg, Roland Schagerl. "Bestraft wurde noch kein Gastronomiebetrieb." Zur Bearbeitung der Anzeigen würden Erhebungsbeamte eingesetzt, obwohl nach dem Gesetz nicht geregelt sei, wer in den Lokalen das Tabakgesetz überhaupt überprüfe.
Die Stimmung in der Salzburger Gastronomie sei ein Monat nach dem Inkrafttreten der Regelungen "nicht so schlecht", meinte der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Salzburg, Maximilian Nöhammer. Wie bei jedem Gesetz gebe es ein Für und Wider. "Wir orten aber keine große Missstimmung, obwohl es auch einige gibt, die dagegen sind", erklärt er. Laut einer Umfrage hätten sich 80 Prozent von 2.500 befragten Gastronomie- und Hotelbetriebe im Bundesland "zufrieden mit dieser Lösung gezeigt, beziehungsweise können mit diesem Gesetz leben und umgehen".
Graz schickt "Rauch-Sheriffs" aus
In der Steiermark setzt man mittlerweile auf eigene „Rauch-Sheriffs": Für Freitag und Samstag war in Graz eine "Aktion scharf" geplant. Zwei Teams mit jeweils zwei Erhebungsbeamten kontrollieren in erster Linie jene Lokale, die wegen Übertretungen des neuen Rauchergesetzes angezeigt wurden. Die Schwerpunktaktion sei auch ein Zeichen, dass "wir uns nicht provozieren lassen", sagte eine Sprecherin des Büros von Baustadträtin Eva-Maria Fluch.
In der Steiermark gibt es nämlich vehemente Proteste der Gastronomen: Ein Lokal im Grazer Bezirk Gries hatte vor wenigen Tagen angekündigt, als Protest gegen die Gesetzesnovelle jedem Gast zu seinem Getränk eine Zigarette zu spendieren. Trotz rund 70 Anzeigen wurden aufgrund der langen Verfahrensdauer bisher noch keine Strafen ausgesprochen, hieß es aus dem Stadtrat-Büro. Bei der Aktion könnten die Beamten nun eine Strafverfügung an Ort und Stelle erlassen und so das Verfahren abkürzen.
Tirol noch in der "Erhebungsphase"
25 Mal wurde bis Freitag in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck Anzeige erstattet. Strafen wurden dort ebenfalls noch keine ausgesprochen, da man sich "gegenwärtig in der Erhebungsphase" befinde, erklärte der Vorstand des Strafamtes Helmut Woditschka. Bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel sei überhaupt erst eine Anzeige eingegangen und die befinde sich "in Bearbeitung". Im Bezirk Imst seien es bis jetzt lediglich zwei Anzeigen gewesen.

Im bevölkerungsreichsten Bezirk Tirols, in Innsbruck-Land, wurden schon 27 Gastronomiebetriebe angezeigt. Die Erhebungen seien weitgehend abgeschlossen. Strafen seien von der Behörde dabei noch nicht ausgesprochen worden. "Wir haben aber Aufforderungsschreiben zur Rechtfertigung verschickt", sagte eine Sprecherin der Bezirkshauptmannschaft. Im Bezirk Kufstein habe man zurzeit 13 Anzeigen in Bearbeitung.
Kaum Anzeigen in Vorarlberg und im Burgenland
In Vorarlberg registrierten die vier Bezirkshauptmannschaften des Landes bis inklusive Donnerstag insgesamt neun Anzeigen. Bei den Bezirkshauptmannschaften in Dornbirn und Feldkirch waren es jeweils drei Beschwerden, in der BH Bregenz zwei und der BH Bludenz eine. Die Fälle sind allesamt im Kontrollstadium, Strafen wurden noch keine ausgesprochen.
Im Burgenland im Bezirk Neusiedl am See ist bis jetzt eine Anzeige bekannt. In den Bezirken Eisenstadt-Umgebung, Jennersdorf, Mattersburg und Oberpullendorf gab es laut Bezirkshauptmannschaften noch gar keine Anzeigen. Das gleiche gilt für den Bezirk Güssing, dort wurden vermehrt Ansuchen diverser Wirte für Umbauten eingereicht.
Gesundheitsminister Stöger gegen komplettes Rauchverbot
Für Aufregung sorgte in der vergangenen Woche der Gesundheitsminister Alois Stöger. Er sprach sich bei einer Podiumsdiskussion im Wiener Radiokulturhaus ausdrücklich gegen ein komplettes Rauchverbot aus. Über die Zeit würde auch das bestehende für ein Ende des Tabakkonsums sorgen. Das Gesetz führe zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema Rauchen, sich Stöger überzeugt. Er habe die Erfahrung gemacht, dass Raucherräume, beispielsweise auf Bällen, weniger würden.
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Bisher erst zehn 100-€-Strafen gegen Wirte Empty "Rauch-Sheriffs" in Graz: 30 Lokale, 30 Strafen

Beitrag von sigi Mo Feb 02, 2009 9:10 pm

30 Stichproben, 30 Treffer: Die Grazer "Rauch-Sheriffs" haben am Wochenende im Rahmen ihrer "Aktion scharf" in jedem einzelnen der überprüften Lokale einen Verstoß gegen das neue Tabak-Gesetz festgestellt. Trotzdem falle die Bilanz zufriedenstellend aus, da "fast durchwegs eine gute Gesprächsbasis mit den Lokalbetreibern" vorgefunden wurde, so die Stadt Graz am Montag.

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Bei der von VP-Stadträtin Eva Maria Fluch initiierten "Aktion scharf" waren am Freitag und Samstag - zum "Einmonatigen" des höchst umstrittenen Nichtraucherschutzes - jeweils zwei Zweier-Teams der zuständigen Bau- und Anlagenbehörde mehrere Stunden unterwegs und suchten Lokale in der Innenstadt wie auch in anderen Bezirken auf. Insgesamt haben sie sich 30 Gaststätten unter die Lupe genommen und in allen 30 Fällen werden die Besitzer in der kommenden Woche Strafen zugestellt bekommen.
"Praktikabilität und Gesetz klaffen weit auseinander"
"Es besteht allgemein die Sorge, dass bei Einhaltung des Gesetzes die Gäste zum Mitbewerber abwandern. Außerdem herrscht einige Unsicherheit darüber, wie das Gesetz auszulegen sei und welche Ausnahmen bestehen," so Wolfgang Weber, Leiter des Strafreferats. Der einheitliche Tenor sei gewesen: "Praktikabilität und Gesetz klaffen weit auseinander".
Die Höhe der Strafen bewegt sich von 100 Euro beim erstmaligen Vergehen bis hin zu 10.000 Euro im Wiederholungsfall. In manchen der 30 Fälle müsste noch überprüft werden, ob eine Meldung von Umbaumaßnahmen fristgerecht erfolgt ist, und in anderen Fällen wiederum waren nur das Personal und nicht die Lokalbetreiber für ein Gespräch anzutreffen.
Wirte tun sich schwer, Vorschriften einzuhalten
Fluch zeigte sich mit der Aktion ebenfalls zufrieden, nicht jedoch mit dem Gesetz. "Die Kontrollen haben ganz eindeutig gezeigt, wie schwierig die Einhaltung der Vorschriften für die Wirte tatsächlich ist," so die Stadträtin. Sie hält weitere derartige Aktionen für nicht ausgeschlossen - in der Zwischenzeit werde es auf jeden Fall unangekündigte Kontrollen geben.
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