Verwendung fremder Fotos bei eBay strafbar
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Verwendung fremder Fotos bei eBay strafbar
Die ungenehmigte Verwendung fremder Fotos bei Verkäufen im Online-Auktionshaus eBay ist nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes verboten.
Das Gericht gab einem Fotografen Recht, dessen Bild von einem privaten Verkäufer bei eBay zur Illustration eines Navigationsgerätes genutzt wurde, wie es am Donnerstag in einer Mitteilung hieß. Der 6. Zivilsenat begründete das Urteil vom Dienstag damit, das Urheberrecht gewähre dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos . Der beklagte Verkäufer gab eine Unterlassungserklärung ab und muss 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zahlen.
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Das Gericht gab einem Fotografen Recht, dessen Bild von einem privaten Verkäufer bei eBay zur Illustration eines Navigationsgerätes genutzt wurde, wie es am Donnerstag in einer Mitteilung hieß. Der 6. Zivilsenat begründete das Urteil vom Dienstag damit, das Urheberrecht gewähre dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos . Der beklagte Verkäufer gab eine Unterlassungserklärung ab und muss 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zahlen.
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