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SOKO Glücksspiel" muss 33 Automaten zurückgeben

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SOKO Glücksspiel" muss 33 Automaten zurückgeben Empty SOKO Glücksspiel" muss 33 Automaten zurückgeben

Beitrag von sigi Di Nov 09, 2010 7:36 pm

Peinlicher Flop für die neue "SOKO Glücksspiel" des Finanzministeriums: Gleich einer ihrer ersten Einsätze im oberösterreichischen Wels hat sich als Reinfall herausgestellt. Die Betrugsbekämpfer der KIAB kassierten in einer Nacht insgesamt 33 Glücksspielautomaten ein. Doch die Geräte waren offenbar nur vermeintlich illegal aufgestellt. Die Bundespolizei musste jetzt die Rückgabe anordnen, zu allem Überdruss hat der betroffene Casinobetreiber auch noch Anzeige erstattet.
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Im Vorfeld der Novellierung des Glücksspielgesetzes im Sommer hatte der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka stets betont, scharf gegen illegale Anbieter vorgehen zu wollen. Zuständig dafür ist die eigens dafür in Leben gerufene "Soko Glücksspiel". Der erste Einsatz der "Soko Glücksspiel" beweise, "wie wirkungsvoll das Gesetz ist", meinte Lopatka nach den ersten Razzien in Oberösterreich, bei denen Ende August fast 60 Automaten beschlagnahmt wurden.
Im Fall des Welser Casinobetreibers (Symbolbild) dürften die Beamten der Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB des Finanzministeriums allerdings zu scharf vorgegangen sein - zumindest ist jetzt die Beschlagnahme von 33 Spielautomaten wieder aufgehoben worden, berichtete der Anwalt des Casinobetreibers, Patrick Ruth, am Dienstag. Nachdem die Bundespolizeidirektion Wels als zuständige Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz den Bescheid der Soko wieder aufgehoben hat, habe der Casinobetreiber heute die Schlüssel für die Geräte wieder abgeholt.

Die "Soko" sei für die Beschlagnahme gar nicht zuständig gewesen, da die Geräte nicht gegen das Glücksspielgesetz verstoßen hätten, so der Rechtsvertreter. Er hat die Beamten wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung angezeigt. Die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs hat der Tiroler Anwalt erstattet, "weil sie (die Soko- Beamten, Anm.) wissen mussten, dass sie nicht zuständig sind". Außerdem hätten die Beamten einer Kellnerin mit einer 22.000- Euro- Geldstrafe gedroht, wenn sie nicht aussagt, und ihr zudem einen Dolmetscher in ihrer Muttersprache verwehrt. Ruth sieht darin Nötigung.
Aus der Sicht des Anwalts können private Casinobetreiber derzeit außerdem generell nicht bestraft werden, da durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum österreichischen Glücksspielgesetz (siehe Infobox) eine Sanktionslücke entstanden sei. Auch in der heimischen Glücksspielbranche sei man mehrheitlich der Meinung, dass bis zur Neuausschreibung der Spielbanklizenzen Anfang 2011 nicht gegen private Casinobetreiber vorgegangen werden kann.

Hintergrund der Sache: Mitte September hat der EuGH festgestellt, dass die Vergabe der 12 Spielbankkonzessionen, die bis dato immer die Casinos Austria bekommen haben, intransparent und diskriminierend erfolgt sei und somit EU- Recht widersprochen habe. Jetzt müssen die (künftig 15) Casinokonzessionen EU- weit ausgeschrieben werden - und das erst im Sommer nach jahrelangem zähen Ringen novellierte Gesetz erneut repariert werden.
Der heimische Gesetzgeber will es ausländischen Unternehmen aber offenbar weiter schwer machen. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes schlägt das Finanzministerium eine Fassung vor, wonach Unternehmen aus dem EU- Ausland, die in Österreich ein Casino betrieben wollen, nach Lizenzerhalt nicht mehr, wie es in der geltenden Fassung heißt, zwingend eine Kapitalgesellschaft im Inland gründen müssen. Nunmehr soll von einer Errichtung einer inländischen Kapitalgesellschaft abgesehen werden können, "wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in ihrem Sitzstaat über eine vergleichbare Spielbankkozession verfügt und einer vergleichbaren Glücksspielaufsicht unterliegt." Ruth dazu: "Wenn das Gesetz so kommt, bin ich zuversichtlich, dass ich viel Geschäft machen werde."

Im Finanzministerium sieht man übrigens keine Sanktionslücke. "Schon deshalb nicht, weil sich das EuGH- Urteil nur auf das Sitzerfordernis bezieht. Man darf sehr wohl gegen andere Bestimmungen im Glücksspielgesetz Sanktionen verhängen", sagte ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll. Den aktuellen Fall in Wels kenne er nicht und könne ihn daher nicht beurteilen. www.krone.at
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SOKO Glücksspiel" muss 33 Automaten zurückgeben Empty Nächste peinliche Schlappe für die "SOKO Glücksspiel"

Beitrag von Admin Di Nov 23, 2010 7:29 pm

Nächste Schlappe für die "SOKO Glücksspiel": Die Bundespolizeidirektion Villach hat die einstweilige Beschlagnahme von zehn Automaten eines Kärntner Spielhallenbetreibers aufgehoben. Dessen Anwalt Patrick Ruth sprach am Dienstag von einer "totalen Niederlage" für die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB des Finanzministeriums und will in den nächsten Tagen eine Amtshaftungsklage einbringen.
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Es sei dies nun schon die dritte Beschlagnahmung, die wieder aufgehoben werden musste, so Ruth. Gegen den aktuellen Bescheid habe die "SOKO Glücksspiel" bereits Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat angekündigt. Nach Meinung Ruths war die einstweilige Beschlagnahme in Villach rechtswidrig, denn der Betreiber habe für die Automaten einen gültigen Bescheid der Landesregierung gehabt.

Den Leuten wird die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen", kritisierte Ruth, der laut eigenen Angaben gerade dabei ist, eine Amtshaftungsklage vorzubereiten. Eine solche Klage habe er schon für einen Klienten aus Wels eingebracht, dem die SOKO ebenfalls einen Besuch abgestattet hatte. Der oberösterreichische Casinobetreiber konnte die Schlüssel für die beschlagnahmten Geräte Anfang November wieder abholen (siehe Infobox). Nach den bisherigen Niederlagen habe die "SOKO Glücksspiel" eine groß angekündigte "Aktion scharf" in der Steiermark wieder abgeblasen, so Rechtsanwalt Ruth.
Die SOKO wurde im Zuge der Novellierung des Glücksspielgesetzes im Sommer ins Leben gerufen. Der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka hat damals angekündigt, scharf gegen illegale Automatenbetreiber vorgehen zu wollen.

Das Gesetz muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun aber schon wieder repariert werden. Mitte September hatte der EuGH nämlich festgestellt, dass die Vergabe der zwölf Spielbankkonzessionen, die bis dato immer die Casinos Austria bekommen haben, intransparent und diskriminierend erfolgt sei und somit EU- Recht widersprochen habe. Jetzt müssen die (künftig 15) Casinokonzessionen EU- weit ausgeschrieben werden. www.krone.at
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