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Rauchverbot in Deutschland

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Rauchverbot in Deutschland Empty Rauchverbot in Deutschland

Beitrag von Orchidee Fr Feb 15, 2008 9:34 pm

Rauchverbot gilt jetzt in Rheinland-Pfalz und im Saarland
am 15. Februar 2008 11:55 Uhr
Als eines der letzten Bundesländer schützt jetzt auch Rheinland-Pfalz per Gesetz die Nichtraucher: Seit Freitag (15. Februar) herrscht Glimmstängelverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden.

Rheinland-Pfalz und Saarland: Seit dem 15. Februar gilt in diesen Bundesländern das Nichtraucherschutzgesetz. (Bild: dpa)

In Kneipen dürfen Freunde des blauen Dunstes nur noch in ausgewiesenen Nebenzimmern ihrem Laster frönen. Setzen sich Gäste in den größeren Haupträumen von Gaststätten über das Rauchverbot hinweg, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Uneinsichtige Wirte können gar mit bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum und ohne Angestellte darf vorläufig weiter gequalmt werden, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz erst am 12. Februar entschieden hatte.

Auch im benachbarten Saarland ist am 15. Februar das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Der Griff zur Zigarette in der saarländischen Gastronomie ist nur noch dann erlaubt, wenn ein abgeschlossener und belüfteter Nebenraum eingerichtet ist oder wenn es sich um eine sogenannte inhabergeführte Eckkneipe ohne Personal handelt. Verstöße gegen die neuen Regeln sollen erst nach einer Schonfrist vom 1. Juni an geahndet werden. Damit gilt das Rauchverbot in Gaststätten nun in allen Bundesländern außer in Nordrhein-Westfalen und Thüringen - dort tritt es im Juli in Kraft.

INFO: Rauchverbote in den Bundesländern

Bayern: Rauchverbot seit Januar 2008, nur in Straßencafés und Biergärten ist das Qualmen weiter gestattet, sonst gibt es keine Ausnahmen, bei Verstößen gibt es bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Berlin: Rauchverbot seit Januar 2008, in abgetrennten Raucherräumen darf in Lokalen geraucht werden, Bußgelder bis zu 1000 Euro sind von Juli an vorgesehen.

Brandenburg: Rauchverbot seit Januar 2008 in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und Gaststätten, auch hier darf in abgetrennten Räumen weiter geraucht werden, Bußgeld bei Verstößen bis zu 1000 Euro.

Bremen: Rauchverbot seit August 2007, seit Januar dürfen Gaststätten abgetrennte Raucherräume anbieten, Bußgeld bis 500 Euro.

Hamburg: Rauchverbot seit Januar 2008, auch hier ist das Rauchen in abgetrennten Räumen in Gaststätten möglich, Bußgeld bis zu 500 Euro.

Hessen: Rauchverbot seit dem Oktober 2007, in Hessen dürfen Wirte ebenfalls abgetrennte Räume für Raucher anbieten, Bußgeld bis zu 2500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern: Rauchverbot seit Januar 2008, auch hier ist der Glimmstängel in abgeteilten Räumen in Gaststätten erlaubt. Bußgeld bis zu 500 Euro.

Niedersachsen: Rauchverbot seit August 2007, abgetrennte Raucherräume sind erlaubt.

Nordrhein-Westfalen: Rauchverbot seit Januar 2008, wiederum sind Ausnahmen für abgetrennte Räume zulässig.

Rheinland-Pfalz: Rauchverbot vom 15. Februar an, abgeteilte Räume in Gaststätten dürfen als Raucherräume eingerichtet werden. Für eine Übergangszeit bis Juni werden Verstöße nicht geahndet.

Saarland: Rauchverbot vom 15. Februar an, Ausnahme sind ebenfalls abgetrennte Raucherräume. Erlaubt ist das Rauchen zudem in inhabergeführten Kneipen ohne Angestellte. Verstöße werden erst von Juni an geahndet.

Sachsen: Rauchverbot seit Februar 2008, auch hier darf in abgetrennten Räumen gequalmt werden.

Sachsen-Anhalt: Rauchverbot seit Januar 2008, Raucherräume in Gaststätten sind gestattet.

Schleswig-Holstein: Rauchverbot seit Januar 2008, auch hier sind abgetrennte Raucherräume erlaubt.

Thüringen: Rauchverbot zum 1. Juli 2008, auch hier soll in Gaststätten die Einrichtung von Raucherräumen erlaubt sein. :pale:
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Rauchverbot in Deutschland Empty Rauchverbot: Gäste sind Laiendarsteller

Beitrag von sigi Mi Feb 20, 2008 6:41 pm

Die sechswöchige Schonfrist für Raucher in Bayern ist vorbei, ab jetzt werden Wirte, die ihre Gäste noch qualmen lassen, kräftig zur Kasse gebeten. Nicht so ein Beislbesitzer in der bayrischen Ortschaft Memmingen. Er hat sein Pub als Laienbühne deklariert, weil das Gesetz bei "künstlerischen Darbietungen" rauchende Akteure in Lokalen, Theatern etc. erlaubt. Seine Gäste seien fortan Amateurschauspieler, die "Szenen aus der Zeit vor dem bayrischen Rauchverbot darstellen", berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Rauchverbot in Deutschland 1_SMBeDVf17URW2


Das "Nichtraucherschutzgesetz" trat in Bayern mit Jahresbeginn in Kraft. In den ersten sechs Wochen kamen Wirte und Raucher in dem Freistaat bei Verstößen meist mit mündlichen Ermahnungen davon. Dazwischen gab es Wirte, die ihr Lokal zum Raucherclub, Verein und sogar zur Kirche machten.
Wer aber künftig dagegen verstoße, dem drohen nun verstärkt Strafen, sagte Umweltminister Otmar Bernhard am Dienstag in München. Robert Manz, dem die Bar "Treff" in Memmingen gehört, kann darüber nur lachen. Er habe eine Gesetzeslücke entdeckt, so der Wirt. Und in der Tat - beim Lokalaugenschein der "Süddeutschen" wusste jeder Gast seine Rolle zu erklären. Einer sagte, er übe für seine Rolle als "Raucher in der Zeit vor dem Rauchverbot" schon seit 40 Jahren. Ein anderer spielt den "Nichtraucher, dem Qualm nichts ausmacht".
Brenzlig wird es für den einfallsreichen Wirten aber trotzdem: Der Bürgermeister von Memmingen muss entscheiden, ob er wider der Umwidmung zur "künstlerischen Darbietung" ein Bußgeld verhängt oder Manz die Konzession entzieht. Dann würde der ganze Fall vor Gericht landen und Manz müsste mit einem langen, kostspieligen und risikoreichen Verfahren rechnen. Für den Wirt steht nach eigenen Angaben aber die Existenz auf dem Spiel. Wenn er das "Treff" zur rauchfreien Zone machen müsste, ginge er Pleite.
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Rauchverbot in Deutschland Empty Schwedin hat in ihrem Garten Rauchverbot

Beitrag von sigi Mi Feb 20, 2008 6:42 pm

Das Umweltgericht in Växjö hat einer Schwedin das Rauchen in ihrem eigenen Garten untersagt, weil ihr Nachbarn unter „extremer Empfindlichkeit“ gegen Nikotin leidet. Beim blauen Dunst vom Nachbargrundstück sei er stets zum Anlegen einer Gesichtsmaske gezwungen, erklärte der Mann vor Gericht.
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Das Gericht gab dem Kläger nach einem Lokalaugenschein Recht und verbot der Frau das Rauchen in allen an das Nachbarhaus grenzenden Teilen ihres Gartens. Die Unterlegene meinte nach der Urteilsverkündung: „Völlig verrückt. Dieser Mann läuft doch sowieso immer mit Maske rum.“
Sie will sich aber nach dem ermüdenden Streit durch viele Instanzen an die vorgegebene Rauchzone halten. „Aber nicht, weil ich es einsehe, sondern weil ich Angst habe, dass sie mir sonst ein Bußgeld aufbrummen.“
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