Pauschalabgabe für PCs in Deutschland beschlossen
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Pauschalabgabe für PCs in Deutschland beschlossen
In Deutschland haben sich Verwertungsgesellschaften und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) auf eine Urheberrechtsabgabe für PCs geeinigt. Rückwirkend zum 1. Jänner 2008 wird bis Ende dieses Jahres pro Rechner eine Pauschale von 13,65 Euro (mit eingebautem Brenner) bzw. 12,15 Euro (ohne Brenner), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, fällig. Für Computer, die zwischen 2002 und 2007 verkauft wurden, zahlen die Hersteller ebenfalls eine anteilige Abgabe, wie der BCH am Dienstag mitteilte.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienten der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, dass die Hersteller die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Mitgliedern des BCH über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Forderung nach Modernisierung des Urheberrechts
Für den BCH stellt die Vereinbarung nur einen "hinnehmbaren Kompromiss" dar, weil die Hersteller damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich "die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit" erhalten würden. Für die Verbraucher in Deutschland werde der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stünden nach wie vor aus, kritisierte der Verband.
www.krone.at
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienten der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, dass die Hersteller die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Mitgliedern des BCH über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Forderung nach Modernisierung des Urheberrechts
Für den BCH stellt die Vereinbarung nur einen "hinnehmbaren Kompromiss" dar, weil die Hersteller damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich "die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit" erhalten würden. Für die Verbraucher in Deutschland werde der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stünden nach wie vor aus, kritisierte der Verband.
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