Passpflicht für reiselustige Hunde und Katzen
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Passpflicht für reiselustige Hunde und Katzen
Wer mit seinem Haustier urlaubt, sollte sich rechtzeitig um die notwendigen Reisepapiere kümmern. Ein Nichtbeachten der Bestimmungen kann zu Einreiseverbot oder Quarantäne der Vierbeiner führen.
Auch im Urlaub wollen viele Menschen auf ihre vierbeinigen Lieblinge nur ungern verzichten. Der Öamtc rät daher allen, die sich mit Hund und Katz auf Reisen ins Ausland begeben, die jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise von Tieren genau zu beachten. Wer diese Bestimmungen missachtet, riskiert, dass sein Tierchen in Quarantäne muss oder sogar die Einreise verweigert wird.
Pet Pass. Haustiere auf Reisen benötigen den EU-Heimtierausweis, auch "Pet Pass" genannt. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Chip gekennzeichnet worden ist. Der Chip soll dabei helfen, ein verlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss der Vierbeiner in der Tierkennzeichnungsdatenbank registriert werden (die Registriergebühr beträgt derzeit 13,20 Euro).
Zusätzliche Auflagen. Besonders streng sind die Verordnungen in Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta. Diese Länder können noch zusätzliche Auflagen wie Bluttests, aber auch Zecken- und Bandwurmbehandlungen fordern. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss darauf achten, über welche Nicht-EU-Länder die Rückreise erfolgt. Wer beispielsweise über Serbien retour nach Österreich will, muss eine serologische Tollwutuntersuchung vorweisen können (Achtung: Auch Frettchen benötigen eine Tollwut-Impfung!). Die Untersuchung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom österreichischen Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. Aktuell ist in Österreich nur ein Labor mit Sitz in Mödling berechtigt, diesen Test durchzuführen. Wer diese Regelung nicht beachtet, muss mit einer mehrtägigen Quarantäne seines Tieres rechnen. www.kleine.at
Auch im Urlaub wollen viele Menschen auf ihre vierbeinigen Lieblinge nur ungern verzichten. Der Öamtc rät daher allen, die sich mit Hund und Katz auf Reisen ins Ausland begeben, die jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise von Tieren genau zu beachten. Wer diese Bestimmungen missachtet, riskiert, dass sein Tierchen in Quarantäne muss oder sogar die Einreise verweigert wird.
Pet Pass. Haustiere auf Reisen benötigen den EU-Heimtierausweis, auch "Pet Pass" genannt. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Chip gekennzeichnet worden ist. Der Chip soll dabei helfen, ein verlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss der Vierbeiner in der Tierkennzeichnungsdatenbank registriert werden (die Registriergebühr beträgt derzeit 13,20 Euro).
Zusätzliche Auflagen. Besonders streng sind die Verordnungen in Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta. Diese Länder können noch zusätzliche Auflagen wie Bluttests, aber auch Zecken- und Bandwurmbehandlungen fordern. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss darauf achten, über welche Nicht-EU-Länder die Rückreise erfolgt. Wer beispielsweise über Serbien retour nach Österreich will, muss eine serologische Tollwutuntersuchung vorweisen können (Achtung: Auch Frettchen benötigen eine Tollwut-Impfung!). Die Untersuchung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom österreichischen Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. Aktuell ist in Österreich nur ein Labor mit Sitz in Mödling berechtigt, diesen Test durchzuführen. Wer diese Regelung nicht beachtet, muss mit einer mehrtägigen Quarantäne seines Tieres rechnen. www.kleine.at
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