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Neuer Reisepass: Fingerabdruck öffnet das Tor zur Welt

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Beitrag von sigi Do Okt 02, 2008 7:41 am

Mit Ende Juni 2009 muss Österreich alle neuen Reisepässe mit zwei digitalisierten Fingerabdrücken ausrüsten. Das verlangt eine EU-Verordnung. Zehn Fragen und Antworten zum neuen Sicherheitspass.

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1. Ab wann kommt der Fingerabdruck in den Reisepass?
Ein genaues Datum für die Einführung des neuen Sicherheitspasses steht bis dato nicht fest und wird voraussichtlich erst nach den Wahlen am 28. September beschlossen. Eine EU-Verordnung schreibt jedoch vor, dass der Pass mit den Abdrücken beider Zeigefinger bis spätestens 28. Juni 2009 umgesetzt wird.

2. Warum wird der Fingerabdruck abgenommen?
So wie das Passbild, die Unterschrift und die im Pass abgedruckten Daten, werden auch die Fingerabdrücke digitalisiert und auf dem im Pass integrierten Chip abgespeichert. Sie werden jedoch nicht sichtbar im Pass abgebildet. Diese EU-Verordnung dient vor allem dazu, den Pass eindeutig seinem Besitzer zuweisen zu können. Eine Sicherheitsfunktion im Pass-Chip schützt zusätzlich Daten vor Veränderungen und Kopien . Somit ist eine missbräuchliche Verwendung durch eine andere Person nahezu unmöglich.

3. Wird der Fingerabdruck im alten Pass gespeichert?
Nein, auch nicht in all jenen Pässen, die bereits mit einem Chip versehen wurden. Sowohl im alten als auch im neuen Sicherheitspass sind aber nach wie vor Nachtragungen wie akademische Grade oder besondere Merkmale (sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen etc.) möglich. Den Antrag dafür stellt man direkt bei der Passbehörde.

4. Muss der alte Pass sofort gegen einen neuen getauscht werden?
Der aktuelle Pass muss nicht eingetauscht werden, da alle Pässe bis zu ihrem Ablaufdatum gültig bleiben. Sprich bis zum 28. Juni 2019 ist die Einreise in andere Länder nicht davon abhängig, ob man einen Pass mit gespeichertem Fingerabdruck hat oder nicht. Das gilt auch für die Einreise in die USA. Davon ausgenommen sind jedoch all jene Pässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006 ausgestellt wurden. Für diese muss ein zusätzliches Visum vor der Einreise in die USA beantragt werden.

5. Wo ist der neue Sicherheitspass erhältlich?
Unabhängig vom Wohnsitz kann der neue Sicherheitspass wie bisher bei den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und dazu ermächtigten Gemeinden beantragt werden. Der Fingerabdruck wird dann direkt vor Ort mittels Fingerscanner abgenommen.

6. Was muss ich bei der Pass-behörde vorweisen?
Neben dem alten Pass muss man ein Passbild mitbringen, das folgenden EU-Richtlinien entspricht: Es muss scharf sein, darf nicht älter als sechs Monate sein, ist 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit, das Gesicht muss zwei Drittel des Bildes bedecken, der Hintergrund ist einfärbig, eine Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund und geöffneten Augen, Brillen dürfen nicht spiegeln, keine Kopfbedeckungen.

7. Wie viel kostet der neue Pass und wie lange dauert die Ausstellung?
Wie auch beim alten Reisepass mit Chip muss man nur einmal auf die Passbehörde gehen, um den Antrag für einen neuen Pass zu stellen. Innerhalb von fünf Werkstagen wird dieser dann per Post zugestellt. Die Kosten bleiben vorerst mit 69,90 Euro gleich. Das gilt auch für Kinderpässe mit Chip. Der Expresspass mit Chip kostet 100 Euro und ein Notpass ohne Chip 69,90 Euro. Seit 1. Jänner 2008 sind Reisepässe und Kindesmiteintragungen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst wurden, gebührenfrei.

8. Braucht mein Kind einen eigenen Reisepass
Kinder können trotz Kinderpass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres in den Pass der Eltern eingetragen werden (26,30 Euro). Für Reisen in die USA gilt jedoch Visumpflicht, wenn das Kind keinen eigenen Pass besitzt. Der Antrag eines Kinderpasses ist hier kostengünstiger als der eines Visums. Ein Kinderpass wird auch für folgende Länder empfohlen: Ägypten, Belgien bei der Ausreise, Bulgarien, Estland und in Griechenland ab dem zwölften Geburtstag.

9. Werden auch von Kindern Fingerabdrücke genommen?
Bis dato ist sich die EU noch uneinig, ob auch von Kindern Fingerabdrücke genommen werden - und wenn ja, ab welchem Alter. Derzeit gilt die Regelung für Kinder noch nicht.

10. Wie lange ist der neue Sicherheitspass gültig?
Wie auch schon bei den alten Pässen, ist auch dieser bis zu zehn Jahre gültig. Ausgenommen davon sind jedoch Not- und Kinderpässe. Für letztere gilt es zu beachten, dass diese eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben. Bis zum zweiten Lebensjahr ist der Pass für zwei Jahre gültig, bis zum zwölften Lebensjahr allerdings bereits für fünf Jahre.
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