Saftige Strafen für EURO-Fahnen auf Autos
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Saftige Strafen für EURO-Fahnen auf Autos
EUROkratie im Alpenland" - die Diskussion über ein Autofahnen-Verbot bei der EM sorgt selbst in Deutschland für große Aufregung. Denn laut Gesetz müssen Fans, die Flaggen zeigend durch die Straßen fahren, mit Strafen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Absolut tabu: Fahnen mit Bundeswappen!
Tausende Flaggen verwandelten bei der WM 2006 in ganz Deutschland die Straßen in ein buntes Fahnenmeer - Stimmungsbilder, die man bei der EURO 08 in Österreich wahrscheinlich nicht sehen wird. Grund: Die von den deutschen Medien titulierte "EUROkratie der Alpenrepublik."
Denn laut heimischen Verkehrs- und Polizeijuristen sind Autofahnen "eindeutig unzulässig". Zum einen ist es laut Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes nur Staatsbeamten oder Unternehmen, die sich besondere Verdienste um die heimische Wirtschaft erworben haben, vorbehalten, Flagge zu zeigen. Vor allem dann, wenn das Bundeswappen darauf abgedruckt ist.
Und da wäre noch Paragraph 26a der Durchführungsverordnung, der Fahnen an Kfz und Anhänger nur dann erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. "Zuwiderhandeln ist verboten und kann auch bestraft werden. Grundsätzlich liegt der Strafrahmen bei 5.000 Euro", sagt ÖAMTC-Rechtsexperte Ralph Wiplinger. Auch Versicherungen ziehen mit: Sollte durch eine Fahne jemand verletzt oder etwas beschädigt werden, muss man selbst bezahlen.
Von Klaus Loibnegger und Erich Schönauer, Kronen Zeitung
Bild: Klemens Groh
Tausende Flaggen verwandelten bei der WM 2006 in ganz Deutschland die Straßen in ein buntes Fahnenmeer - Stimmungsbilder, die man bei der EURO 08 in Österreich wahrscheinlich nicht sehen wird. Grund: Die von den deutschen Medien titulierte "EUROkratie der Alpenrepublik."
Denn laut heimischen Verkehrs- und Polizeijuristen sind Autofahnen "eindeutig unzulässig". Zum einen ist es laut Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes nur Staatsbeamten oder Unternehmen, die sich besondere Verdienste um die heimische Wirtschaft erworben haben, vorbehalten, Flagge zu zeigen. Vor allem dann, wenn das Bundeswappen darauf abgedruckt ist.
Und da wäre noch Paragraph 26a der Durchführungsverordnung, der Fahnen an Kfz und Anhänger nur dann erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. "Zuwiderhandeln ist verboten und kann auch bestraft werden. Grundsätzlich liegt der Strafrahmen bei 5.000 Euro", sagt ÖAMTC-Rechtsexperte Ralph Wiplinger. Auch Versicherungen ziehen mit: Sollte durch eine Fahne jemand verletzt oder etwas beschädigt werden, muss man selbst bezahlen.
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