Ab 1.1. höhere Strafen für Raser und Alkolenker
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Ab 1.1. höhere Strafen für Raser und Alkolenker
Alkolenker und Raser stehen ab 1. Jänner 2011 durch neue Gesetze verstärkt im Visier der Exekutive. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit massiv überschreitet, muss mit deutlich längerem Führerscheinentzug (bis zu sechs Monaten!) rechnen. Ein Jahr Fahrverbot kann es gar für Promillelenker geben.
Vor allem die Schnellfahrer risikieren, wenn sie erwischt werden, einen längeren Führerscheinentzug.
von Erich Schönauer, Kronen Zeitung www.krone.at
Vor allem die Schnellfahrer risikieren, wenn sie erwischt werden, einen längeren Führerscheinentzug.
- Wer im Ortsgebiet die höchstzulässige Geschwindigkeit um 40 km/h überschreitet, ist seinen Schein für zwei Wochen los. Außerhalb des Ortsgebietes reichen 50 km/h zu viel für zwei "scheinlose" Wochen. Wiederholungstäter innerhalb von zwei Jahren können dann sechs Wochen auf ihren Schein warten. Für Extremraser, die außerorts um 100 km/h zu schnell sind, gilt dann ein halbes Jahr Fahrverbot!
- "Alkolenker sind eine weitere Hochrisikogruppe", so Ministerin Bures. Auch bei diesen Verkehrsrowdys werden die Mindeststrafen daher angehoben. Im Wiederholungsfall – also nach einem 1,6- Promille- Delikt – ist der Schein mindestens für ein Jahr weg.
- Ab 3. Jänner werden zudem die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben.
- Und: Ab 1. Februar gilt wieder das Tagfahrlicht. Es muss sich aber nur bei neu gekauften Autos beim Start automatisch einschalten. Ältere Autos sind davon nicht betroffen und müssen nicht umgerüstet werden.
von Erich Schönauer, Kronen Zeitung www.krone.at
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