Strafen & Co: Vom Bund geplante Neuerungen
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Strafen & Co: Vom Bund geplante Neuerungen
Der Bund will die Länder bei den Budgetverhandlungen stärker an die Kandare nehmen. In einem Verhandlungspapier ist eine Reihe von Neuerungen beim Stabilitätspakt vorgesehen - darunter der von den Ländern bisher abgelehnte mehrjährige Ausgabenrahmen. Außerdem soll es Strafzahlungen bis zu 100.000 Euro geben, wenn ein Vertragspartner falsche Informationen über seine Budgetsituation liefert. Der Stabilitätspakt soll außerdem jährlich erneuert, statt wie bisher alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt zu werden.
Das Finanzministerium ist bereits im Frühjahr mit einem Versuch abgeblitzt, den Ländern ein einheitliches Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes zu verpassen. Kernpunkt waren eine mittelfristige Budgetplanung (der Bund muss seine Haushaltspläne für das jeweilige Budgetjahr sowie die drei darauffolgenden Jahre erstellen) sowie regelmäßige Informationspflichten. In den Verhandlungen über Budget und Stabilitätspakt, die am Montag und Dienstag stattfinden, kommen diese Pläne nun wieder aufs Tapet.
Finanzplanung: In einer Verhandlungsunterlage des Bundes für die Gespräche, die am kommenden Montag und Dienstag fortgesetzt werden, ist von verpflichtenden Haushaltszielen auch für Länder und Gemeinden die Rede. Diese sollen für Länder und Gemeinden gemeinsam bis 2014 festgelegt werden und auch ausgegliederte Einheiten wie die Krankenanstalten enthalten. Die Stabilitätsziele für Bund, Länder und Gemeinden sollen zudem nicht mehr gemeinsam mit dem Finanzausgleich alle vier bis sechs Jahre verhandelt, sondern jährlich ergänzt werden.
Haftungsgrenzen: Nach der Krise rund um die Beinahe- Pleite der Hypo Alpe Adria, für die das Land Kärnten mit über 21 Milliarden Euro garantierte, drängt der Bund auf Haftungsobergrenzen für Länder und Gemeinden. Höchstwert für Haftungsübernahmen soll demnach die Summe der jährlichen Ertragsanteile eines Landes sowie der Gemeindesteuern sein. "Anfangsüberschreiter" müssten ihre Haftungen um jährlich fünf Prozent abschmelzen. Die milliardenschweren Bankenhaftungen (ohnehin ein Auslaufposten mit Enddatum 2017) würden nicht berücksichtigt
Informationen und Sanktionen: Verstärkt werden soll auch die gegenseitige Informationspflicht. Neu verankern will der Bund in diesem Zusammenhang auch Sanktionen: Wer gegen die Informationspflicht verstößt, dem sollen Strafzahlungen von einem Cent je Einwohner (maximal 100.000 Euro) drohen. Zumindest diskutiert werden soll eine Reform des Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt, der bisher allerdings nie eingeleitet wurde.
Die Fronten zwischen Bund und Ländern sind allerdings verhärtet und gehen quer durch die Parteien. ÖVP- Länderverhandler Herbert Sausgruber betont zwar seine Gesprächsbereitschaft, sieht für die vom Bund gemachten Reformvorschläge aber keinen Bedarf (siehe Story in der Infobox). Insbesondere dass der Stabilitätspakt vom Finanzausgleich getrennt werden soll, lehnt er ab.
Sein Parteikollege Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka drängt namens des Bundes allerdings auf Änderungen: "Ich bin durchaus zuversichtlich, wenngleich wir noch weit auseinander liegen. Wir brauchen einen besseren Stabilitätspakt als bisher mit Ausgaben- Obergrenzen für Bund und Länder." www.krone.at
Das Finanzministerium ist bereits im Frühjahr mit einem Versuch abgeblitzt, den Ländern ein einheitliches Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes zu verpassen. Kernpunkt waren eine mittelfristige Budgetplanung (der Bund muss seine Haushaltspläne für das jeweilige Budgetjahr sowie die drei darauffolgenden Jahre erstellen) sowie regelmäßige Informationspflichten. In den Verhandlungen über Budget und Stabilitätspakt, die am Montag und Dienstag stattfinden, kommen diese Pläne nun wieder aufs Tapet.
Finanzplanung: In einer Verhandlungsunterlage des Bundes für die Gespräche, die am kommenden Montag und Dienstag fortgesetzt werden, ist von verpflichtenden Haushaltszielen auch für Länder und Gemeinden die Rede. Diese sollen für Länder und Gemeinden gemeinsam bis 2014 festgelegt werden und auch ausgegliederte Einheiten wie die Krankenanstalten enthalten. Die Stabilitätsziele für Bund, Länder und Gemeinden sollen zudem nicht mehr gemeinsam mit dem Finanzausgleich alle vier bis sechs Jahre verhandelt, sondern jährlich ergänzt werden.
Haftungsgrenzen: Nach der Krise rund um die Beinahe- Pleite der Hypo Alpe Adria, für die das Land Kärnten mit über 21 Milliarden Euro garantierte, drängt der Bund auf Haftungsobergrenzen für Länder und Gemeinden. Höchstwert für Haftungsübernahmen soll demnach die Summe der jährlichen Ertragsanteile eines Landes sowie der Gemeindesteuern sein. "Anfangsüberschreiter" müssten ihre Haftungen um jährlich fünf Prozent abschmelzen. Die milliardenschweren Bankenhaftungen (ohnehin ein Auslaufposten mit Enddatum 2017) würden nicht berücksichtigt
Informationen und Sanktionen: Verstärkt werden soll auch die gegenseitige Informationspflicht. Neu verankern will der Bund in diesem Zusammenhang auch Sanktionen: Wer gegen die Informationspflicht verstößt, dem sollen Strafzahlungen von einem Cent je Einwohner (maximal 100.000 Euro) drohen. Zumindest diskutiert werden soll eine Reform des Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt, der bisher allerdings nie eingeleitet wurde.
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