Kommission klagt wegen Vorratsdatenspeicherung
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Kommission klagt wegen Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission hat der Republik Österreich eine Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. Vor dem EuGH beschwert sich die Kommission, weil Österreich zu den unter Datenschützern umstrittenen Datenspeicher-Maßnahmen noch kein Gesetz erlassen hat. Die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures will die Richtlinie weiterhin nur im Mindestmaß umsetzen. Am Sonntag zeigte sie sich unbeindruckt von der Klage und hält an einer Umsetzung erst Anfang 2010 fest.
Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internetverbindungen aller Bürger aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Im Falle eines Strafverfahrens wegen bestimmter Delikte kann dann die Justiz auf die präventiv gespeicherten Daten zugreifen.
Experten erstellen Gesetzesentwurf
Bures meinte am Sonntag, dass bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, wurde in Österreich eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden.
In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin in ihrer Aussendung am Sonntag.
Mindestumsetzung mit sechs Monaten Speicherzeit
Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.
Bures bekräftige außerdem, trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie festhalten zu wollen. "Dieses Thema ist viel zu sensibel für Schnellschüsse." Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes, wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart, diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen. www.krone.at
Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internetverbindungen aller Bürger aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Im Falle eines Strafverfahrens wegen bestimmter Delikte kann dann die Justiz auf die präventiv gespeicherten Daten zugreifen.
Experten erstellen Gesetzesentwurf
Bures meinte am Sonntag, dass bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, wurde in Österreich eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden.
In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin in ihrer Aussendung am Sonntag.
Mindestumsetzung mit sechs Monaten Speicherzeit
Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.
Bures bekräftige außerdem, trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie festhalten zu wollen. "Dieses Thema ist viel zu sensibel für Schnellschüsse." Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes, wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart, diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen. www.krone.at
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